Inanspruchnahme allgemeinärztlicher Leistungen (ab 18 Jahre)
Stand: 20. November 2024
Die ambulante Versorgung umfasst alle Behandlungsleistungen, die außerhalb von Kliniken erbracht werden. Den größten Bereich bildet die ambulante ärztliche Versorgung, in Deutschland vor allem durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Bei vielen gesundheitlichen Beschwerden stellt die allgemein- und hausärztliche Versorgung als erste Anlaufstelle im professionellen medizinischen Versorgungssystem Behandlungsbedarf fest, führt Untersuchungen und Behandlungen durch und veranlasst bei Bedarf weitere Leistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (Prütz und Rommel 2017, Prütz et al. 2021).