Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen (ab 18 Jahre)
Stand: 20. November 2024
Die ambulante Versorgung umfasst alle Behandlungsleistungen, die außerhalb von Kliniken erbracht werden. Den größten Bereich bildet die ambulante ärztliche Versorgung, in Deutschland vor allem durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Bei vielen gesundheitlichen Beschwerden stellt die allgemeinärztliche Versorgung medizinischen Behandlungsbedarf fest. Fachärztinnen und Fachärzte übernehmen die Verordnung und Durchführung von spezialisierten Diagnosen und Therapien (Prütz und Rommel 2017, Prütz et al. 2021).