Lebensmittelbesteuerung (Gesetzliche Grundlagen)

Die Lebensmittelbesteuerung basiert auf gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersätzen (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) für Lebensmittel und Getränke in Deutschland und wirkt sich auf die Lebensmittelpreise aus. Da Lebensmittelpreise das Einkaufverhalten beeinflussen können, insbesondere von finanziell schlechter gestellten Personen (Rao et al. 2013), wird die Besteuerung für ausgewählte Lebensmittelgruppen beschrieben, deren Konsum das Risiko für nichtübertragbare Erkrankungen und damit verbundene gesundheitliche Einschränkungen beeinflusst (Schwingshackl et al. 2019). Durch die Besteuerung von Lebensmitteln entsprechend ihres gesundheitlichen Werts sollte der Lebensmittelpreis so verändert werden, dass eine Ernährung mit Lebensmitteln, die als gesundheitsfördernd gelten, für die gesamte Bevölkerung möglich ist (Alagiyawanna et al. 2015).

Schon gewusst?

(Gesetzliche Grundlagen)

7 % beträgt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für alle Lebensmittel seit 1990.

(Gesetzliche Grundlagen)

19 % beträgt der Umsatzsteuersatz für Getränke; dieser ist seit 1990 kontinuierlich gestiegen.

(Gesetzliche Grundlagen)

Bei der Besteuerung von Lebensmitteln und Getränken wird nicht hinsichtlich des gesundheitlichen Werts von Lebensmitteln unterschieden.

Visualisierung

Steuerbelastung in Cent pro 100 Cent

Darstellung

Zeitverlauf

Steuerbelastung in Cent pro 100 Cent
Jahr Getränke (z.B. Mineralwasser) Lebensmittel (z.B. Obst & Gemüse)
1990 14 7
1991 14 7
1992 14 7
1993 15 7
1994 15 7
1995 15 7
1996 15 7
1997 15 7
1998 16 7
1999 16 7
2000 16 7
2001 16 7
2002 16 7
2003 16 7
2004 16 7
2005 16 7
2006 16 7
2007 19 7
2008 19 7
2009 19 7
2010 19 7
2011 19 7
2012 19 7
2013 19 7
2014 19 7
2015 19 7
2016 19 7
2017 19 7
2018 19 7
2019 19 7
2020 19 7
2021 19 7
2022 19 7
2023 19 7

Ergebnis

Seit 1990 gilt in Deutschland für alle Lebensmittel, einschließlich Obst, Gemüse, Süßigkeiten und Fleischwaren der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (§12 Abs. 2 UStG 2005). Im Gegensatz dazu gilt für Getränke, einschließlich Mineralwasser, Fruchtsäfte und zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, der allgemeine Umsatzsteuersatz. Der allgemeine Umsatzsteuersatz ist in Deutschland in den letzten 30 Jahren kontinuierlich von 14 % auf 19 % gestiegen. Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2007 statt. Von Juli bis Dezember 2020 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz befristet auf 16 % gesenkt (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz 2020). Sowohl der allgemeine als auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz sind unabhängig von der Zusammensetzung und dem gesundheitlichen Wert der Getränke und Lebensmittel.

Fazit

In Deutschland wird bei der Besteuerung von Lebensmitteln und Getränken der gesundheitliche Wert der Lebensmittel nicht berücksichtigt. Lebensmittel und Getränke, die zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen, unterscheiden sich hinsichtlich des Umsatzsteuersatzes somit nicht von Lebensmitteln und Getränken, die das Risiko für nichtübertragbare Erkrankungen erhöhen. In einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Ungarn werden unter anderem zuckerhaltige Getränke besteuert, um deren Konsum zu reduzieren (Brinsden et al. 2019). Es existieren erste Hinweise zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen (Andreyeva et al. 2022). In Deutschland empfehlen Verbände wie die Deutsche Diabetes Hilfe und die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) analog zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits seit 2007 die Besteuerung zuckerhaltiger Getränke und den Wegfall der Umsatzsteuer für Obst und Gemüse (diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe 2022, WHO 2022). 

Methodik und Datenquellen

Definition

Der Indikator Lebensmittelbesteuerung wird separat für Lebensmittel und Getränke berichtet und ist definiert als Steuerbelastung in Cent pro 100 Cent Lebensmittel- beziehungsweise Getränkepreis.

Bezug

Basierend auf deutschlandweit geltenden Gesetzen.

Datenquelle

Umsatzsteuergesetz (UStG) gemäß der Bekanntmachung vom 21.02.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.06.2020 (§12 Abs. 2 UStG 2005, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz 2020).

Berechnung

  • Beschreibung: Allgemeiner und ermäßigter Umsatzsteuersatz in Deutschland seit 1990.

Datenqualität

Das Umsatzsteuergesetz bietet Informationen zu der in Deutschland erhobenen Umsatzsteuer.

Weiterführende Links

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