Passivrauchbelastung (ab 18 Jahre)
Stand: 20. November 2024
Tabakrauchen hat nicht nur negative gesundheitliche Folgen für Rauchende, sondern auch für Personen, die Passivrauch ausgesetzt sind, wenn auch in einem geringeren Ausmaß. Auch von Tabakrauch auf Oberflächen (kalter Rauch) werden Schadstoffe in die Raumluft abgegeben. Kinder sind gegenüber Passivrauch besonders gefährdet. In der Schwangerschaft gefährdet Passivrauch die gesunde Entwicklung des Embryos. Die Krankheitskosten der Passivrauchbelastung werden auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt (Effertz 2018). Um heutige und künftige Generationen vor den gesundheitlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen, wurde unter Leitung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ausgehandelt. Deutschland hat den Vertrag 2004 ratifiziert. Seitdem sind verschiedene gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums und zum Nichtraucherschutz ergriffen worden. Begleitet wurden diese Maßnahmen durch das nationale Gesundheitsziel „Tabakkonsum reduzieren“ (BMG 2015).