Angststörungen: Administrative Prävalenz (ab 18 Jahre)
Stand: 20. November 2024
Angst und die sie begleitenden körperlichen und psychischen Reaktionen machen Menschen wachsam und handlungsbereit, um akute Bedrohungs- oder Stresssituationen besser bewältigen zu können. Wenn Ängste, Sorgen oder Befürchtungen jedoch angesichts der realen Bedrohung unverhältnismäßig oder unangemessen, langandauernd und stark beeinträchtigend sind, werden sie als Angststörung beschrieben. Je nach Auslöser und Art der Angstreaktion werden unter anderem Panikstörung, soziale Phobie und generalisierte Angststörung unterschieden. Die Krankheitslast von Angststörungen wird aufgrund von hoher Prävalenz und Chronifizierungsrisiko, häufiger Komorbidität (insbesondere mit Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen) und erhöhter Sterblichkeit als hoch eingeschätzt (WHO 2023, Yang et al. 2021).
Der Anteil der gesetzlich Versicherten, bei denen die Diagnose einer Angststörung in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung dokumentiert wurde, wird als administrative Prävalenz oder auch Diagnoseprävalenz bezeichnet. Sie wird davon beeinflusst, dass die meisten Betroffenen keine professionelle Hilfe aufgrund der psychischen Beschwerden aufsuchen und Angststörungen im Gesundheitssystem häufig übersehen werden (Alonso et al. 2018, Heinig et al. 2021).