Depression: Administrative Prävalenz (ab 18 Jahre)
Stand: 20. November 2024
Depressionen sind definiert durch Niedergeschlagenheit, Verlust von Interesse und Freude und schnelle Ermüdbarkeit in Verbindung mit weiteren Symptomen wie verändertem Schlaf- und Essverhalten, veränderter Psychomotorik, Konzentrationsproblemen, Selbstzweifeln bis hin zu Suizidgedanken. Diese Beschwerden sind weit verbreitet und werden stark durch belastende Lebensereignisse oder -umstände beeinflusst (Lund et al. 2018). Da Depressionen die Lebensqualität, Funktionsfähigkeit und Teilhabe einschränken, sind sie durch eine hohe individuelle und gesellschaftliche Krankheitslast gekennzeichnet. Sie treten häufig gemeinsam mit anderen psychischen Störungen und körperlichen Erkrankungen auf. In Verbindung mit diesen Komorbiditäten sowie in Zusammenhang mit Suizidalität sind Depressionen mit einem erhöhten Sterberisiko assoziiert (RKI 2021).
Der Anteil der gesetzlich Versicherten, bei denen die Diagnose einer Depression in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung dokumentiert wurde, wird als administrative Prävalenz oder auch Diagnoseprävalenz bezeichnet. Sie wird davon beeinflusst, dass nicht alle Betroffenen professionelle Hilfe aufsuchen (Nübel et al. 2019) und Depressionen im Gesundheitssystem sowohl übersehen als auch überdiagnostiziert werden (Mitchell et al. 2009).